Stornierung und Nichterscheinen (No Show = Nichterscheinen ohne Stornierung)
1. Sollten Sie unerwarteterweise nicht in der Lage sein, den abgeschlossenen Mietvertrag einzuhalten, müssen Sie uns dies schnellstmöglich mitteilen, damit wir den frei gewordenen Termin dennoch Dritten anbieten können.
2. Im Falle einer Stornierung und Nichterscheinen zahlt der Auftragnehmer dem Verwalter eine Entschädigung.
3. Diese Entschädigung besteht aus:
1. Eine Stornierung ist bis 3 Wochen vor Mietbeginn kostenfrei. Der bereits gezahlte Betrag für Ihren Aufenthalt wird Ihnen dann vollständig zurückerstattet (siehe Punkt 4).
2. Bei einer Stornierung innerhalb von 3 bis 2 Wochen vor Beginn werden 50 % des Betrages als Entschädigung fällig.
3. Bei einer Stornierung innerhalb von 2 Wochen am Tag vor dem Starttermin und Nichterscheinen sind 100 % des Betrages fällig.
4. Der für die Reservierung bereits gezahlte Betrag abzüglich einer eventuell anfallenden Stornoentschädigung (siehe Punkte 2 und 3) wird Ihnen über dieselbe Zahlungsmethode zurückerstattet, mit der die Buchung vorgenommen wurde.